Entscheidungshilfen bei der Wahl des Versicherungsschutzes Ihrer KFZ Versicherung

...was ist eigentlich:

 

die Auslandsschadendeckung bzw. der Auslandsschadenschutz?

Mit dem Auslandsschadenschutz sichert sich der Autofahrer gegen Versicherungslücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen. Die Entschädigungssummen für Per­sonen- und Sachschäden sind in einigen Ländern geringer als in Deutschland. Bei Entschädigung durch den ausländischen Versicherer müssen deutsche Autofahrer damit rechnen, dass sie deutlich schlechtere Leistungen erhalten als in Deutschland. Besteht eine Auslandsschadenschutzversicherung, wird der Versicherungsnehmer von seinem Versicherer bei Unfällen so entschädigt, als wäre der ausländische Unfallverursacher bei diesem in Deutschland haftpflichtversichert.

 

ein Rabattretter?

Im Gegensatz zum Rabattschutz ist der Rabattretter nur noch bei ganz wenigen Gesellschaften ohne Kosten zu bekommen. Der Rabattretter "rettet"  dem VN nach einem verursachten Unfall seinen bisherigen Versicherungsbeitrag. Dabei wird der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) nur so weit zurückgesetzt, dass der bisherige Beitrag nicht steigt. So kann man in Zukuft durch unfallfreies Fahren wieder die höheren SFR-Stufen erreichen ohne Mehrbeitrag zahlen zu müssen. Meist wird der Rabattretter jedoch erst ab einem SFR der Stufe 35 angeboten.

 

ein Rabattschutz?

der Rabattschutz verhindert die Rückstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse nach einem selbstverschuldetem Unfall. Somit schützt der Rabattschutz den Schadenfreiheitsrabatt. Dies kann insbesondere bei vielen schadenfreien Jahren ein sinnvoller Baustein sein. Jedoch gibt es einen Haken: bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft meldet die Vorversicherung immer die tatsächlichen schadenfreien Jahre, ein Rabattschutz geht dann also verloren, der Beitrag bei der neuen Gesellschaft ist also eventuell deutlich höher. Wenn man nun fälschlicher weise bei der Neuberechnung den geringen SFR zur Berechnung herangezogen hat, kommt das böse Erwachen spätestens nach Meldung des tatsächlichen Rabattes der Vorversicherungan die neue Versicherungsgesellschaft. 

 

eine Mallorca-Police?

Beim Gebrauch fremder Fahrzeuge im Ausland (Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen und versichert sind, z.B. Mietfahrzeuge) können gefährliche Lücken im Haft­pflichtversicherungsschutz auftreten, da in vielen Ländern die gesetzliche Mindestversicherungssummen der Kfz-Haft­pflichtversicherungen sehr niedrig sind und für schwere Per­sonen- und Sachschäden eventuell deutlich zu gering bemessen sind. Dies hätte zur Folge, dass deutsche Versicherungsnehmer, die in solchen Ländern einen Unfall verursachen, mangels ausreichender Deckung eventuell zu großen Teilen selbst für den Schaden aufkommen müssten. Durch die Mallorca-Police wird der Haft­pflichtversicherungsschutz für fremde Fahrzeuge im Ausland auf das in Deutschland gültige Niveau (in diesem Fall auf das Niveau der eigenen Versicherung) aufgestockt.

 

der Zusammenstoß mit "allen Tieren"

Der Herbst ist da, die Dämmerung auch und zwei leuchtende Augen auf der Landstrasse. Dann knallts und Sie kommen von der Strasse ab. Ihnen ist nichts passiert und der Förster kratz von dem Rest Ihres Fahrezeus ein paar Tierhaare ab. "Das war ´n Waschbär". Wenn Sie jetzt einen Versicherungsvertrag haben der den Zusammenstoß mit Tieren die in der deutschen Jagdverordnung stehen über die Teilkasko regelt, haben Sie ein Problem. Der Waschbär steht da nicht drin. Ebensowenig wie Emus, Rinder, Hunde, Katzen etc. Sie müssen im schlimmsten Fall Ihren kompletten Schaden selber tragen aber wenigstens die Vollkasko (wenn vereinbart) in Anspruch nehmen und einen deutlich schlechteren Schadenfreiheitsrabatt in Kauf nehmen. Daher empfehlen wir immer den "Zusammenstoß" mit allen Tieren zu ver­sichern.

Bitte beachten: manche Vergleichsrechner im Internet stellen nur die Frage nach "Zusammenstoß mit Tieren". Oft werden dann auch Tarife mit "grün" markiert die jedoch nur ein paar ausgewählte Tiere zusätzlich zu den in der Jagdverordnung genannten ver­sichern. z.B. Pferde, Schafe & Rinder. Diese Begrenzung ist nicht sinnvoll.

 

die Gap-Deckung?

Gap bedeutet "Lücke". EIne zusätzliche Gap-Deckung schützt den Versicherungsnehmer vor der finanziellen Lücke die dadurch entsteht, dass der Buch- oder Restwert bei der Leasinggesellschaft oder der Restschuldbetrag bei Ihrer kreditgebenden Bank höher ist als der aktuelle Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert des durch Totalschaden oder Diebstahl verlustig gegangenen Fahrzeugs. Bei Leasingfahrzeugenund relativ frisch finanzierten Fahrzeugen ist eine Gap-Deckung sinnvoll.

 

der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit?

dieser Baustein sollte immer dann mitversichert sein, wenn Sie Teil- oder Vollkasko wün­schen. Denn schnell ist es passiert, dass einem im Auto ein USB-Stick oder eine Zigarette herunterfällt die man schnell mal eben (während der Fahrt) aufheben möchte. Oder man greift kurz nach dem Schnuller des Kindes und versucht diesen während der Fahrt  wieder zu platzieren. Auch eine bei rot überfahrene Ampel ist schnell mal gefunden. Bei all diesen Handlungen aus denen heraus ein Unfall passiert, kann einem die Versicherungsgesellschaft eine grob fahrlässige Handlung vorwerfen. Der eventuelle Unfallgegner bekommt seinen Schaden über Ihre Haft­pflichtversicherung ersetzt, jedoch bleiben Sie auf Ihrem eigenen Schaden sitzen. Eventuell müssen sie bei stark grob fahrlässigem Verhalten sogar mit Regressansprüchen Ihrer eigenen Haft­pflichtversicherung rechnen. Wenn der Baustein "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" mitversichert ist, bedeutet das jedoch nicht, dass grob fahrlässige Handlungen ansich mitversichert sind, sondern nur, dass die Versicherungsgesellschaft das nicht prüfen und Ihnen nicht vorwerfen wird. Es handelt sich hierbei um eine sehr sinnvolle Ergänzung der Versicherungsbedingungen.

 

die Insassenunfallversicherung (IUV)?

Die IUV zahlt eine vereinbarte Versicherungsumme bei einem fremd- oder eigenverschuldetem Unfall, und zwar bei Benutzung des versicherten Fahrzeugs. Eine Benutzung kann auch ein Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen sein. Dieser Unfall muss zu einer bleibenden Invalidität der Insassen führen. Dabei gilt, dass bei durch den Fahrer verschuldete Unfälle, wohl die Beifahrer, der Fahrer selbst aber nicht versichert ist.  Die IUV zahlt in der Regel eine einmalige Summe in Abhängigkeit der festgestellten dauerhaften Invalidität des Geschädigten an eben diesen. Jedoch muss man an dieser Stelle beachten, dass die Summen der Insassenunfallversicherung oft recht niedrig und wenig ausreichend sind. Eine Progression fehlt meist und Ausschlüsse sind je nach Versicherer auch zu beachten.

Eine IUV ist am ehesten sinnvoll, wenn man regelmäßig Fahrgemeinschaften bildet oder z.B. die Nachbarskinder mit zum Kindergarten oder zur Schule fährt und man ausdrücklich möchte, dass diese dann bei einem Unfall zusätzlich eine "kleine" Absicherung genießen. Eine Verpflichtung für den Abschluss einer solchen Versicherung gibt es nicht.

Wichtig: bei einigen Gesellschaften ist der durchaus sinnvolle "Fahrerschutz" nicht mehr versicherbar wenn eine Insassenunfallversicherung gewählt wird.   IUVen werden entweder als Pauschalsystem (eine Summe gilt für alle Insassen und wird bei einem Unfall dann aufgeteilt) oder als Platzsystem, bei dem man einzelne Plätze mit Versicherungssummen versehen kann, angeboten. 

 

die Fahrerschutzversicherung?

Bei einem selbst- bzw. teilverschuldetem Unfall bzw. bei Unfällen durch höhere Gewalt kann der Fahrer keine Haft­pflichtansprüche (gegen seine eigene Versicherung respektive sich selbst) geltend machen. Diese Lücke kann durch eine Fahrerunfall- / Fahrerschutzversicherung geschlossen werden. Das ist insbesondere sinnvoll wenn kein ausreichender privater Unfallschutz besteht. Aber auch bei fehlender Arbeitskraftabsicherung oder Krankentagegeldschutz (z.B. weil ein mangelnder Gesundheitszustand eine solche Absicherung verhindert) ist eine Fahrerschutzversicherung sinnvoll, weil diese nicht nur Invaliditätsleistungen sondern auch Kosten die der Genesung und der Widerherstellung der Gesundheit dienen abdeckt. Eine Insassenunfallversicherung deckt dieses Risiko nicht ab weil dort immer nur die Insassen ohne den Fahrer versichert sind. Gerade auch privat krankenversicherte Per­sonen mit hohen Selbstbeteiligungen oder Karenzzeiten sollten eine Fahrerschutzversicherung innerhalb der KFZ-Versicherung in Betracht ziehen.

 

ein Werkstattbindungesrabatt?

 Ein Werstattbindungsrabatt bietet die Möglichkeit einer geringeren Versicherungsprämie (meist 10 - 20%) wenn sich der Versicherungsnehmer verpflichtet im Falle eines Kasko!-Schadens eine vom Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men genannte Werkstatt aufzusuchen. Ist dieser Baustein vereinbart und handelt der Versicherungsnehmer entgegen dieses Vertragsbestandteils, so kann das im Schadenfall höhere Selbstbeteiligungen oder auch Strafgebühren nach sich ziehen. In der Regel beinhalten diese Werkstatttarife jedoch auch ein Ersatzfahrzeug und oft eine Endreinigung des Fahrzeugs. Auf ein Ersatzfahrzeug hat der Versicherungsnehmer ansonsten nur Anspruch wenn es sich um einen von einem Unfallgegner verursachten Schaden handelt und nicht bei Teilkasko- oder Vollkaskoschäden. Die Reparatur beinhaltet meist auch eine Garantie auf die erbrachte Leistung. 

Achtung bei Leasingfahrzeugen: oft ist in den Leasingverträgen vorgegeben, dass Reparaturen immer von einer Herstellerwerkstatt, oft auch eine die durch den Leasinggeber explizit benannt wird, erfolgen muss. Dann wird ein Werkstatttarif zum Bummerang. Denn nun gibts entweder ärger mit der Versicherung oder mit dem Leasinggeber. Bei Leasing besser keinen Werkstatttarif wählen!

 

die "große Havarie" ?

Der Transport Ihres Fahrzeugs auf einer Fähre ist in der Voll- oder Teilkaskoversicherung nicht zwingend versichert.Schäden durch Benutzung einer Fähre oder eines Schiffes kann man ver­sichern in dem man einen dementsprechenden Tarif wählt Sinnvoll ist die z.B. wenn Ihnen klar ist, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug öfter mal Fähren z.B. im Urlaub oder sogar auf dem Weg zur Arbeit regelmäßig benutzen. Bei folgenden Gefahren greift dann eine solcher Havarie-Bausten: Strandung, Kollision oder Untergang der Fähre oder des Schiffes, Wassereinbruch,  Überbordgehen infolge schweren Unwetters  oder auch Aufopferung des Schiffes oder der Ladung auf Anordnung des Kapitäns zur Rettung von Per­sonen (große Havarie).

 

der Marderfolgeschaden?

der MArder- oder Tierbis (klassischerweise durchgekaute Kabel oder angefressene Schläuche) führen gerne zum Ausfall Ihres Fahrzeugs. Wenn Sie den Schaden bemerken und in die Werkstatt fahren wird das in der Regel von Ihrer Teilkaskoversicherung übernommen. Wenn Sie den Schaden aber nicht gleich bemerken und beim Fahren des Fahrzeugs entsteht nun ein größerer Schaden, im schlimmsten Fall ein teurer Motorsschaden, dann kommt die Teilkasko dafür nur auf, wenn Sie den Zusatzbaustein "Folgeschäden durch Marderbiss" bei einigen Gesellschaften auch "Folgeschäden durch Tierbiss" genannt, versichert haben.

 

die Neuwertentschädigung?

Ist eine Neuwertentschädigung versichert, erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden, bei einer Zerstörung oder einem Diebstahl über den Wiederbeschaffungswert (Preis, den der VN aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben) hinaus den Neupreis des Fahrzeugs, sofern das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder - wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadensereignisses aufgewendet werden muss. Der Versicherer kann die Erstattung auch von anderen Umständen abhängig machen, wie z.B. dass der Versicherungsnehmer Ersteigentümer des Fahrzeugs ist oder dass die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen.

 

die Kaufpreis- bzw Kaufwertentschädigung?

Ist eine Kaufwertentschädigung versichert, erstattet der Versicherer bei einem Totalschaden, bei einer Zerstörung oder einem Diebstahl über den Wiederbeschaffungswert (Preis, den der VN aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben) hinaus den Kaufpreis des Fahrzeugs. Der Versicherer kann die Erstattung von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen oder auch eine Höchstentschädigung vereinbaren.

 

ein Telematiktarif?

bei einem Telematiktarif wird per App oder speziellem Stecker oder eine fest installiertenn Box in Ihrem KFZ Ihr Fahrverhalten analysiert und ausgewertet. Wenn das Fahrzeug sicher und konservativ bewegt wird erhält der Versicherungsnehmer Rabatte (oft durch ein Punktesystem). Dabei muss man sich bewusst sein, dass diese gesammelten Daten zwar in der Regel keine Rückschlüsse auf Fahrtstrecke und Ziel zulassen, jedoch wird die se Art der Datensammlung auch kontrovers diskutiert. Teilweise werden jedoch auch Tageszeit und Fahrtstrecke bewertet und in die individuelle Preisfindung mit einbezogen.

 


Risikoanalyse & Datenerhebung KFZ

2020-kfz_risikoanalyse_vfsz.pdf